Banner

aktuelle Kurse

aviation training

Berlin

Airport Groundhandling Agent
Beginn: Dezember 2008
nähere Informationen

 

Weeze

Airport Groundhandling Agent
Beginn: Oktober u. Dezember 2008
nähere Informationen

Internatsplätze
frei ab November 2008
nähere Informationen

 

Hamburg

Airport Groundhandling Agent
Beginn: Dezember 2008
nähere Informationen 

 

Leipzig

Airport Groundhandling Agent
Beginn: Dezember 2008
nähere Informationen 

 

placement und Beratung

Berlin

Karrierebüro
laufender Einstieg
nähere Informationen

Bewerberbüro
laufender Einstieg
nähere Informationen

Aktiv-Büro
laufender Einstieg
nähere Informationen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der gaetan-data GmbH gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden mit Ausnahme der nach AZWV zertifizierten Bildungsangebote. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Abweichungen von den AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Preise

Alle Angebote sind freibleibend. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten. Die Preise lauten in Euro und enthalten die in Deutschland jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. 

3. Dienstleistungsvertrag, Widerrufsrecht

Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und dessen Annahme durch gaetan-data GmbH zustande. Ein Widerruf ist wegen der geforderten individuellen Dienstleistung, die unverzüglich zu beginnen ist und in aller Regel früher fertig zu stellen ist, als die gesetzliche Widerrufsfrist abläuft, nur innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung möglich.

4. Lieferfristen, Abnahme, Termine

Lieferfristen bzw. Ausführungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, Unterlagen in möglichst kurzer Zeit zu bearbeiten und zu versenden, so dass die Bearbeitungszeit in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt, als bei den einzelnen Leistungen jeweils aufgeführt. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind nicht auszuschließen. Konnte nach Ablauf von drei Werktagen eine Schnellbearbeitung oder -erstellung nicht durchgeführt werden, so wird nicht der erhöhte Preis für die Schnellbearbeitung in Rechnung gestellt, sondern der normale Preis. (Ausgenommen sind Verzögerungen durch Postversendungen, für deren Dauer wir keine Gewähr übernehmen können.) Der Kunde prüft die erbrachte Leistung unmittelbar nach Erhalt. Sollte er innerhalb von drei Werktagen die Leistung nicht schriftlich gerügt haben, gilt sie als abgenommen.

Termine für Beratungs- und Trainingsleistungen werden von der gaetan-data GmbH wie vereinbart wahrgenommen. Sollte ein Termin durch eine der Parteien nicht wahrgenommen werden können, kann bis zwei Wochen vorher ein Ersatztermin vereinbart werden. Kann keine Einigung zu einem Ersatztermin getroffen werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr an dem Kunden erstattet. Im Falle des unentschuldigten Terminversäumnisses durch den Kunden, bzw. einer Terminverschiebung durch den Kunden innerhalb zweier Wochen vor Termin erfolgt keine Erstattung der Teilnahmengebühr.

5. Störungen und Haftungsausschluss

Die Gewähr und Haftung, ist sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Wir haften nicht für Verträge und deren Rechtsfolgen, die aufgrund von unseren Musterdokumenten und Vorlagen sowie von Bewerbungsunterlagen zustande kommen, die wir erstellt oder bearbeitet haben. Bei fehlerhaften Unterlagen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf korrigierte Unterlagen gemäß seinen konkreten Anweisungen. Die Korrektur ist kostenlos.
Bei der Analyse von Arbeitszeugnissen übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, weil die Analyse auf Interpretation der Angaben beruht.
Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Dienstleistung bezahlten Entgelt liegt. Wir übernehmen keine Gewähr für eine erfolgreiche Bewerbung.

6. Übertragung, Versand, Zahlung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Vergütung unserer Leistungen hat bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels) zu erfolgen.

7. Datenschutz

Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die einen Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass gaetan-data GmbH personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Kundendaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtstand ist das für uns zuständige Amtsgericht Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Wirksamkeit

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine inhaltlich am nächsten kommende, richtige zu ersetzen.

10. Regelungen für Bildungsmaßnahmen nach AZWV

Zustandekommen

Die Rahmenbedingungen für Bildungsmaßnahmen nach AZWV werden mit Hilfe individueller Schulungsverträge geregelt, deren Inhalt mit den öffentlichen Auftraggebern abgestimmt ist. Mit Abschluss eines Schulungsvertrags kommt die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme zu Stande.

Widerrufsrecht

Ein Schulungsvertrag kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: gaetan-data GmbH, Teilnehmerverwaltung, Storkower Str. 140, 10407 Berlin.

Teilnahme

Die Teilnahme ist abhängig von der Zustimmung der zuständigen Stellen, sowie von der Erfüllung ausbildungsspezifischer Bedingungen, wie Eignung, berufliche Vorerfahrung, Leumund u.ä.. Die Zulassung zur Teilnahme kann an das Bestehen von Auswahlverfahren geknüpft werden. 
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Absage von Bildungsmaßnahmen

gaetan-data kann Bildungsmaßnahmen aus wichtigem Grund absagen. Zu den wichtigen Gründen zählen vor allem zu geringe Teilnehmerzahl, Ausfall von Dozenten oder höhere Gewalt. 
Für eventuelle Schäden, die aus der Absage von Bildungsmaßnahmen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Haftung

Eine Gewähr oder Haftung für Teilnahme oder Erfolg der Teilnahme ist sowohl gegenüber Teilnehmern als auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Wir haften nicht für eventuelle Schäden oder Rechtsfolgen, die aufgrund von Teilnahme oder Nichtteilnahme an unseren Bildungsmaßnahmen eintreten. 
Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Bildungsmaßnahme bezahlten Entgelt liegt. 

Wirksamkeit

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine inhaltlich am nächsten kommende, richtige zu ersetzen.